BERUFSVERBAND A1 ZAHNÄRZTE-GESELLSCHAFT
E-Mail: info@a1-zahnärztegesellschaft.ch
Auch am Abend, am Sonntag und an Feiertagen ohne Zuschlag Einmal trifft es ein, es ist Samstag abend und ein Zahn fängt an weh zu tun und wie es der Zufall so will, am Sonntag will man in die Ferien. Der Zahn tut weh und man braucht dringend einen Termin beim Zahnarzt. Da benötigt man zahnärztliche Hilfe, keinen Telefonbeantworter. Die Mitglieder der A - 1 Zahnärztegesellschaft haben sich dazu verpflichtet, die zahnärztliche Hilfe auch am Samstag abend und sonntags ohne Zuschlag anzubieten.
Fertige Behandlung — nicht nur „ein Pflaster“ Ausserdem bieten die Mitglieder dem Patienten eine im Rahmen der Möglichkeiten wirksame Behandlung an, wenn es die Zeit zulässt, eine definitive Behandlung - nicht nur Tabletten oder eine provisorische Schmerzstillung.
4 Jahre Garantie Kein Zahnarzt kann garantieren, dass er nie etwas nachbessern muss. Es ist aber möglich, eine Garantie auf bestimmte Leistungen zu erbringen, wie auf den Erhalt von Implantaten im Knochen, Halt und Erhalt einer Krone oder einer Füllung. Innerhalb einer 4 Jahre-Frist verpflichten sich die A - 1 Zahnärzte, eingetretene Verluste kostenlos zu beheben. Die A -1 Zahnärzte verpflichten sich die Ihnen übertragenen Aufträge möglichst sorgfältig auszuführen mit dem Ziel, den Patienten zufriedenzustellen. In diesem Zusammenhang muss allerdings erwähnt werden, dass der Erfolg gewisser zahnärztlicher Eingriffe nicht garantiert werden kann, so z.B., dass die Wurzelbehandlung schon nach dem ersten Eingriff zu vollkommener Schmerzfreiheit führt. Falls der zu erwartende Erfolg ausbleiben sollte oder andere Unzufriedenheit von Seiten des Patienten auftreten, wird erwartet, dass der betreffende Patient beim entsprechenden Zahnarzt persönlich vorstellig wird, um mit ihm die Problematik zu besprechen. Ein Zahnarzt hat wie ein gewöhnlicher Handwerker auch das Recht zur Nachbesserung und falls die Behandlung mehrere Schritte erfordert, muss der Zahnarzt die Gelegenheit dazu erhalten, dies tun zu können. Die Garantie setzt eine regelmässige Dentalhygene, 2 pro Jahr, voraus.
Kommt es trotz Aussprachen zwischen Patient und Zahnarzt nicht zur Einigung, kann eine Mediation mit einem vermittelnden Fachmann (in der Regel ein leitender Zahnarzt) beantragt werden. Siehe dazu die dritte Webseite: Mediation zwischen Patient und Zahnarzt. |
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